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Das Besondere der Einkaufsstätte Bauernhof

Heutzutage sind die Regale unserer Lebensmittelgeschäfte ganzjährig reichlich gefüllt. Verbraucher finden hier fast alles, was sie sich wünschen. Doch nach wie vor gibt es auch viele sympathische Gründe, direkt auf einem Bauernhof einzukaufen. Für viele Verbraucher nimmt dieser Wunsch sogar zu.

Direktvermarkter bieten ...
... erntefrische Produkte, die über kurze, nachvollziehbare Wege von Feld und Stall direkt zum Verbraucher gelangen.
... beste und überzeugende Qualitäten aus der Hand des Erzeugers.
... regionale und saisonale Besonderheiten sowie Spezialitäten des Betriebes, die sich aus dem standardisierten Angebot der Supermärkte hervorheben.
... kompetente Beratung über Erzeugung, Verarbeitung und Lagerung ebenso wie wertvolle Tipps zu den Produkten und zur Zubereitung.
... eine persönliche Einkaufsatmosphäre und besondere Einkaufserlebnisse.

Wichtig ist es, die Besonderheiten der Einkaufsstätte Bauernhof hervorzuheben, aber auch zu wahren. Hiermit haben alle Direktvermarkter - eine große Chance, aber
- sie übernehmen auch Verantwortung füreinander.

Mit dem Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" besteht die Möglichkeit, dies zu unterstützen. Das Logo ist ein bundesweites Erkennungszeichen für die Einkaufsstätte "Bauernhof" in der Trägerschaft des Berufsstandes, das nach einheitlichen Regeln vergeben wird. Damit geben sich Direktvermarkter ein markantes Profil. Für den Verbraucher wird erkennbar, dass sich diese von anderen Einkaufsstätten (Supermärkte, Bäckereien, Fleischerfachgeschäfte, Feinkost- und Naturkostläden etc.) unterscheiden.

Trotz einheitlicher Regeln gilt:
- "Einkaufen auf dem Bauernhof" steht dafür, dass jeder Hof seine Spezialitäten, Besonderheiten und seinen unverwechselbaren Charakter hat - das ist wichtig und ein Erfolgsrezept der Einkaufsstätte "Bauernhof".

"Einkaufen auf dem Bauernhof" bedeutet, Standardprodukte, die überall gleich aussehen und gleich schmecken, soll es nicht geben.

Wer die Regeln für das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" erfüllt und einen Zeichennutzungsvertag abgeschlossen hat, wird in die Internet-Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com aufgenommen. Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt der Fördergemeinschaft und des Deutschen Landwirtschaftsverlages (siehe Impressum)

Einkaufen auf dem Bauernhof" steht für klare Regeln

Bauernhöfe, die das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof führen, haben festgelegte Nutzungsbedingungen zu erfüllen (EadB-Nutzungsbedingungen.pdf). Diese von der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof beschlossenen Regeln gelten bundesweit.
Die wichtigsten Regeln der Nutzungsbedingungen sind:
  • Nur landwirtschaftliche Unternehmen können Zeichennutzer werden.

Dazu gehören Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht und Teichwirtschaft. Dies schließt Imkereien, Wanderschäfereien sowie Binnen- und kleine Hochsee- und Küstenfischereien mit ein. Eine Zeichennutzung ist auch dann möglich, wenn die Verarbeitung und Vermarktung aus handwerksrechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Gründen in einem angegliederten Gewerbebetrieb erfolgt, soweit festgelegte Zukaufsgrenzen eingehalten werden. Nicht möglich ist die Zeichennutzung für Betriebszusammenschlüsse, Genossenschaften oder reine Gewerbebetriebe.

  • Werden zur Ergänzung des eigenen Angebotes Produkte anderer Direktvermarkter angeboten, so muss dies unter Benennung des Erzeugernamen für den Kunden nachvollziehbar sein.
  • Werden Produkte angeboten, deren Herkunft nicht der landwirtschaftlichen Direktvermarktung zuzuordnen ist, so darf der damit erzielte Umsatz maximal 20% betragen (bezogen auf den Gesamtumsatz der Direktvermarktung).Zeichennutzungsberechtige Direktvermarkter müssen über eine ausreichende Sachkunde verfügen
  • Abschluss in einem zur Agrarwirtschaft gehörenden Ausbildungsberuf oder Sachkundenachweis Pflanzenschutz bzw. Nachweis über die ökologische Wirtschaftsweise
  • Nachweis betrieblicher Eigenkontrollen in Anlehnung an die Hygieneleitlinie für Direktvermarkter oder vergleichbarer Leitlinien zur Sicherung der Lebensmittelhygiene
  • Der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen ist ebenso verboten wie die Ausbringung von industriellem, gewerblichem oder kommunalem Klärschlamm.

Haben Sie noch Fragen zu den Nutzungsbedingungen? Gerne gibt Ihnen für Ihre Region zuständige Mitgliedsorganisation der Fördergemeinschaft weitere Auskünfte.

So werden Sie Zeichennutzer

Nutzungsvertrag
Direktvermarkter, die die Nutzungsbedingungen für das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" erfüllen und die Zeichennutzer werden wollen, müssen einen Nutzungsvertrag mit der in ihrer Region zuständigen Mitgliedsorganisation der Fördergemeinschaft (Landwirtschaftskammer bzw. Bauernverband) abschließen. Die Kontaktdaten finden sie hier. Und so können Sie vorgehen:
  • Entweder fordern Sie den Nutzungsvertrag Ihrer Region an oder Sie laden die allgemeine Version direkt hier herunter (EadB-NutzVertr.pdf).
  • Bestehen keine weiteren Fragen, so können Sie diesen in zweifacher Ausfertigung ausfüllen und unterschrieben an die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer bzw. den Bauernverband schicken (ein Exemplar ist später für Ihre Unterlagen bestimmt).
  • Die Mitgliedsorganisation wird Sie über alles Weitere informieren.
  • Wer einen Zeichennutzungsvertag abgeschlossen hat, kann in die Internet-Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com aufgenommen werden.

Kosten
Bei Vertragsabschluss ist ein einmaliger Betrag in Höhe von 106 € zu zahlen, ab dem 2. Nutzungsjahr beträgt die jährliche Nutzungsgebühr 26€ (jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Mit den Nutzungsgebühren werden Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit und Gemeinschaftswerbung für Zeichennutzer auf regionaler und nationaler Ebene finanziert, unter anderem erfolgt damit auch die Datenerfassung und Aktualisierung dieser Internet-Datenbank.

Werbung mit dem Zeichen

Das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" ist ein bundesweites Erkennungs- und Werbezeichen für die Einkaufsstätte Bauernhof. Mit dem Abschluss eines Zeichennutzervertrages haben Sie die Berechtigung, das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" im Rahmen Ihrer Direktvermarktung zu benutzen, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der "Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof" in der jeweils gültigen Fassung und dieser Vertragsbestimmungen.
 
Nach Vertragsabschluss erhalten Sie spätestens nach vier Wochen den "Werbeleitfaden" mit den Nutzungsbedingungen und den Bestellunterlagen für Werbemittel der "Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof". Damit können Sie das Zeichen für Ihre eigenen Werbemittel und Geschäftspapiere verwenden oder diese von einem Grafiker und einer Druckerei gestalten lassen.
 
Die Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof arbeitet für den Werbe- und Verbrauchsmittelversand mit dem
 
Bayerischen Bauernverband KöR
Fachbereich Agrardienste
Max-Joseph-Str. 9
80333 München
 
zusammen.
 
Der Bayerische Bauernverband hat dabei die Aufgabe übernommen, Werbe- und Verbrauchsmittel herstellen zu lassen und direkt den Zeichennutzern die Bestellungen zuzusenden.
Die Kosten für die Werbe- und Verbrauchsmittel werden direkt an Sie in Rechnung gestellt.

Werbemittel-Bestellung

Hygieneleitlinie und mehr ...

Hygieneleitlinie für Direktvermarkter
Jeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat wichtige Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht einzuführen mit dem Ziel, hygienische Gefahren abzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter.

Der Deutsche Bauernverband hat in Zusammenarbeit mit der Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" eine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erarbeitet, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung entspricht. Sie wurde in einem Anerkennungsverfahren 2009 von den zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder offiziell genehmigt und seitens der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene notifiziert. Diese Leitlinie unterstützt die Direktvermarkter, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln.

Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen auf den Betrieben an dieser offiziellen Leitlinie zu orientieren.

Bestellung:
Die Leitlinie ist zum Preis von 29 € erhältlich. "Einkaufen auf dem Bauernhof"-Betriebe erhalten diese zum Vorzugspreis von 15 €. Der Ordner enthält auch eine CD mit bearbeitbaren Dokumentationshilfen.

Hier bitte den Bestellschein öffnen!

Zwei weitere wichtige Leitlinien

An dieser Stelle möchten wir Sie auf zwei weitere wichtige Leitlinien für Direktvermarkter hinweisen:
  • Temperaturleitlinie: enthält Temperaturanforderungen für kühlpflichtige tierische Lebensmittel
  • Leitlinie "Kleine Mengen Hackfleisch": mit Hinweisen und Empfehlungen zur Anpassung der Probennahmehäufigkeit in Betrieben, die kleine Mengen Hackfleisch und Fleischerzeugnisse herstellen

Übrigens:
Die Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" hat sich zu einem Fachgremium für die Direktvermarktung auf Bundesebene entwickelt, in der überregionale Fragen der Direktvermarktung erörtert werden – zum Nutzen aller Direktvermarkter.

In eigener Sache:
Neugierig? Dann werden Sie Mitglied bei uns. Wir wir freuen uns über jeden neuen Zeichennutzer. Und wenn Sie mitmachen, dann stärken Sie diese Gemeinschaft der Direktvermarkter in Deutschland.