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Die Bedingungen für die Teilnahme an der Gemeinschaftswerbung sind in den Nutzungsbedingungen (Download: EadB-NutzBeding.pdf) für das Zeichen „Einkaufen auf dem Bauernhof“ festgelegt. Die Nutzungsbedingungen werden in der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof beschlossen.
Nur wer vertraglich berechtigter Nutzer des Zeichens ist, wird in die Internet-Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com aufgenommen. Die Internet-Datenbank ist ein Gemeinschaftsprojekt der Fördergemeinschaft und des Deutschen Landwirtschaftsverlages (siehe Impressum)
Die zwei wichtigsten Bedingungen sind:
- Nur landwirtschaftliche Unternehmen können Zeichennutzer werden, nicht Genossenschaften, andere Zusammenschlüsse oder reine Gewerbebetriebe.
Grundsätzlich berechtigt sind somit Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht und der Teichwirtschaft. Als Unternehmen der Landwirtschaft gelten auch die Imkerei, die Wanderschäferei, die Binnenfischerei und die Kleine Hochsee- und Küstenfischerei. Die Zeichennutzung ist dem landwirtschaftlichen Unternehmen auch dann gestattet, wenn die Direktvermarktung in Form eines Gewerbes betrieben wird, soweit festgelegte Zukaufmengen nicht überschritten werden.
- Im Angebot eines Zeichennutzers darf nur Selbsterzeugtes von Bauernhöfen geführt werden. Das sind Erzeugnisse vom eigenen Hof und Zukaufware von persönlich bekannten landwirtschaftlichen Unternehmen, für die zuverlässige Informationen über die Erzeugungsart an die Kunden weitergegeben werden können. Zukaufware aus dem Großhandel und von der sonstigen Ernährungswirtschaft sind bis zu einem Anteil von 20% des Umsatzes zulässig.
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