Das Besondere der Einkaufsstätte Bauernhof
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Heutzutage sind die Regale unserer Lebensmittelgeschäfte ganzjährig reichlich gefüllt. Verbraucher finden hier fast alles, was sie sich wünschen. Doch nach wie vor gibt es auch viele sympathische Gründe, direkt auf einem Bauernhof einzukaufen. Für viele Verbraucher nimmt dieser Wunsch sogar zu.
Direktvermarkter bieten ...
Wichtig ist es, die Besonderheiten der Einkaufsstätte Bauernhof hervorzuheben, aber auch zu wahren. Hiermit haben alle Direktvermarkter
- eine große Chance, aber Mit dem Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" besteht die Möglichkeit, dies zu unterstützen. Das Logo ist ein bundesweites Erkennungszeichen für die Einkaufsstätte "Bauernhof" in der Trägerschaft des Berufsstandes, das nach einheitlichen Regeln vergeben wird. Damit geben sich Direktvermarkter ein markantes Profil. Für den Verbraucher wird erkennbar, dass sich diese von anderen Einkaufsstätten (Supermärkte, Bäckereien, Fleischerfachgeschäfte, Feinkost- und Naturkostläden etc.) unterscheiden.
Trotz einheitlicher Regeln gilt: "Einkaufen auf dem Bauernhof" bedeutet, Standardprodukte, die überall gleich aussehen und gleich schmecken, soll es nicht geben. Wer die Regeln für das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" erfüllt und einen Zeichennutzungsvertag abgeschlossen hat, wird in die Internet-Datenbank www.einkaufen-auf-dem-bauernhof.com aufgenommen. Dies ist ein Gemeinschaftsprojekt der Fördergemeinschaft und des Deutschen Landwirtschaftsverlages (siehe Impressum) Einkaufen auf dem Bauernhof" steht für klare RegelnBauernhöfe, die das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof führen, haben festgelegte Nutzungsbedingungen zu erfüllen (EadB-Nutzungsbedingungen.pdf). Diese von der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof beschlossenen Regeln gelten bundesweit.Die wichtigsten Regeln der Nutzungsbedingungen sind:
Dazu gehören Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht und Teichwirtschaft. Dies schließt Imkereien, Wanderschäfereien sowie Binnen- und kleine Hochsee- und Küstenfischereien mit ein. Eine Zeichennutzung ist auch dann möglich, wenn die Verarbeitung und Vermarktung aus handwerksrechtlichen, steuerlichen oder sonstigen Gründen in einem angegliederten Gewerbebetrieb erfolgt, soweit festgelegte Zukaufsgrenzen eingehalten werden. Nicht möglich ist die Zeichennutzung für Betriebszusammenschlüsse, Genossenschaften oder reine Gewerbebetriebe.
Haben Sie noch Fragen zu den Nutzungsbedingungen? Gerne gibt Ihnen für Ihre Region zuständige Mitgliedsorganisation der Fördergemeinschaft weitere Auskünfte. So werden Sie ZeichennutzerNutzungsvertragDirektvermarkter, die die Nutzungsbedingungen für das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" erfüllen und die Zeichennutzer werden wollen, müssen einen Nutzungsvertrag mit der in ihrer Region zuständigen Mitgliedsorganisation der Fördergemeinschaft (Landwirtschaftskammer bzw. Bauernverband) abschließen. Die Kontaktdaten finden sie hier. Und so können Sie vorgehen:
Kosten Werbung mit dem ZeichenDas Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" ist ein bundesweites Erkennungs- und Werbezeichen für die Einkaufsstätte Bauernhof. Mit dem Abschluss eines Zeichennutzervertrages haben Sie die Berechtigung, das Zeichen "Einkaufen auf dem Bauernhof" im Rahmen Ihrer Direktvermarktung zu benutzen, unter der Voraussetzung der Einhaltung der Nutzungsbedingungen der "Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof" in der jeweils gültigen Fassung und dieser Vertragsbestimmungen.Nach Vertragsabschluss erhalten Sie spätestens nach vier Wochen den "Werbeleitfaden" mit den Nutzungsbedingungen und den Bestellunterlagen für Werbemittel der "Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof". Damit können Sie das Zeichen für Ihre eigenen Werbemittel und Geschäftspapiere verwenden oder diese von einem Grafiker und einer Druckerei gestalten lassen. Die Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof arbeitet für den Werbe- und Verbrauchsmittelversand mit dem Bayerischen Bauernverband KöR Fachbereich Agrardienste Max-Joseph-Str. 9 80333 München zusammen. Der Bayerische Bauernverband hat dabei die Aufgabe übernommen, Werbe- und Verbrauchsmittel herstellen zu lassen und direkt den Zeichennutzern die Bestellungen zuzusenden. Die Kosten für die Werbe- und Verbrauchsmittel werden direkt an Sie in Rechnung gestellt. Hygieneleitlinie und mehr ...Hygieneleitlinie für DirektvermarkterJeder Betrieb, der mit Lebensmitteln umgeht, hat wichtige Hygieneregeln einzuhalten und ein Eigenkontrollsystem nach dem Lebensmittelhygienerecht einzuführen mit dem Ziel, hygienische Gefahren abzuwenden. Diese Verpflichtung gilt auch für landwirtschaftliche Direktvermarkter. Der Deutsche Bauernverband hat in Zusammenarbeit mit der Fördergemeinschaft "Einkaufen auf dem Bauernhof" eine Hygieneleitlinie für Direktvermarkter erarbeitet, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben des Lebensmittelhygienerechts Rechnung entspricht. Sie wurde in einem Anerkennungsverfahren 2009 von den zuständigen staatlichen Stellen des Bundes und der Länder offiziell genehmigt und seitens der EU nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über die Lebensmittelhygiene notifiziert. Diese Leitlinie unterstützt die Direktvermarkter, ein einfaches und praktikables Eigenkontrollkonzept zu entwickeln. Die Zulassungsbehörden und die amtliche Lebensmittelüberwachung sind gehalten, sich bei ihren Kontrollen auf den Betrieben an dieser offiziellen Leitlinie zu orientieren. Bestellung: Hier bitte den Bestellschein öffnen! Zwei weitere wichtige LeitlinienAn dieser Stelle möchten wir Sie auf zwei weitere wichtige Leitlinien für Direktvermarkter hinweisen:
Übrigens:
In eigener Sache: | ![]() |



