Vertragsabschluss
|
Direktvermarkter, die die Nutzungsbedingungen erfüllen, können mit dem in ihrer Region zuständigen Mitglied der Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof (Landwirtschaftskammer bzw. Bauernverband) den Nutzungsvertrag abschließen. Sie können hier den Nutzungsvertrag herunterladen (Download: EadB-NutzVertr.pdf), in zweifacher Ausfertigung ausfüllen und unterschrieben an die für Sie zuständige Landwirtschaftskammer bzw. den Bauernverband schicken. Adressen siehe Fördergemeinschaft Einkaufen auf dem Bauernhof Zeichennutzungs-GebührBei Vertragsabschluss ist von Ihnen eine einmalige Gebühr von 106€, ab dem 2. Nutzungsjahr eine jährliche Nutzungsgebühr von 26€ (jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer) zu bezahlen. Mit diesen Zeichennutzungs-Gebühren wird die Öffentlichkeitsarbeit und die Gemeinschaftswerbung für Zeichennutzer auf regionaler und nationaler Ebene finanziert, unter anderem auch die ständige Datenerfassung zur Aktualisierung des Adressen-Verzeichnisses der Direktvermarkter in dieser Internet-Datenbank. | ![]() |



